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Gültig ab sofort bis zum 31.01.2026
Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung gilt für Kraftfahrzeuge bis 3,5t zGG eine Vignettenpflicht. Für Anhänger und Wohnwagen unter 3,5 t zGG wird ebenfalls eine gesonderte Vignette benötigt. Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden, sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Auch Wohnmobile bis 3,5t zGG sowie Motorräder unterliegen der Vignettenpflicht. Für Kfz über 3,5 t zGG (auch Wohnmobile und Anhänger) wird keine Vignette benötigt. Stattdessen muss die Mautgebühr über die Schwerverkehrsabgabe bezahlt werden. Eine Ausnahme bilden Arbeitsfahrzeuge über 3,5t zGG, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, sondern vignettenpflichtig sind. Für einige Tunnel und Pässe werden aufgrund der hohen Bau- und Instandhaltungskosten zusätzliche Zölle erhoben.
Die Pflicht zur Vignette auf Schweizer Autobahnen und Autostraßen besteht seit 1985, um die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb sowie den Bau neuer Straßen in der Schweiz zu finanzieren.
Die Vignette dient als Nachweis über die Befugnis zum Befahren der Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz. Sie ist für Fahrzeuge und Anhänger bis 3,5 Tonnen zGG. verpflichtend. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zGG muss die Maut über die sogenannte Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden. Eine Ausnahme bilden Arbeitsfahrzeuge, die auch über 3,5t zGG vignettenpflichtig sind. Seit dem 01.08.2023 kann die Vignette für Fahrzeuge und Anhänger unter 3,5 Tonnen zGG. digital auf Ihr Kennzeichen registriert werden, ohne dass eine Klebevignette befestigt werden muss. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Klebevignette auf der Windschutzscheibe anzubringen.
Wer sich den Aufwand für das Ankleben und das spätere Ablösen der Klebevignette ersparen möchte, erhält die Jahresvignette für die Schweiz in unserem Shop schnell und einfach.
Grundsätzlich wird zwischen Klebevignetten und digitalen Vignetten unterschieden.
Die Klebevignette wird im Falle von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zGG. auf die Windschutzscheibe geklebt.
Im Falle eines Motorrads wird die Klebevignette auf eine leicht zugängliche und nicht auswechselbare Stelle des Motorrads geklebt.
Unsere Empfehlung: Die digitale Vignette kann einfach und bequem von Zuhause aus oder von unterwegs über das Handy/Smartphone gekauft werden.
Hierüber hinaus ersparen sich Käuferinnen und Käufer das Ankleben und Ablösen der Vignette nach der Fahrt.
Für zwei Tunnel fallen neben der Vignette zusätzliche Mautgebühren an.
Ob Sie eine Vignette bzw. eine digitale Vignette in der Schweiz benötigen, hängt davon ab, welche Autobahnen bzw. Autostraßen Sie während Ihrer Reise befahren.
Die weiß-grüne Beschilderung an den Straßenrändern signalisiert für Fahrzeuge bis 3,5t zGG die Vignettenpflicht.
Die Jahresvignette für die Schweiz erhalten Sie bei uns im Online-Shop für 49,90 €.
Da Sie beim Kauf der digitalen Vignette in unserem Online-Shop keine längere Wartefrist bis zur Gültigkeit der digitalen Vignette berücksichtigen müssen, können Sie diese noch recht kurzfristig vor Antritt Ihrer Reise erwerben. Wichtig ist jedoch, dass Sie erst losfahren, wenn Sie von uns die Registrierungsbestätigung erhalten haben.
Nein, auf den Preis der digitalen Vignette werden Steuern erhoben. Die Steuer ist in unseren Preisen bereits inkludiert.
Für Motorräder gilt ebenfalls die Vignettenpflicht. Bei der Klebevignette muss beachtet werden, dass der Aufkleber an ein gut zugängliches, nicht austauschbares Teil angebracht wird.
Solange Ihr PKW unter 3,5 Tonnen zGG liegt, gilt die Vignettenpflicht. Bei über 3,5 Tonnen zGG muss stattdessen die Schwerverkehrsabgabe entrichtet werden.
Ob Sie für Ihr Wohnmobil eine Vignette oder eine Schwerverkehrsabgabe benötigen, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab. Bis 3,5 Tonnen zGG. gilt die Vignettenpflicht. Über 3,5 Tonnen muss stattdessen die Schwerverkehrsabgabe gezahlt werden.
Auch bei LKW gilt, ab einem zGG von 3,5 Tonnen muss die Schwerverkehrsabgabe gezahlt werden, unter 3,5 Tonnen gilt die Vignettenpflicht.
Da die meisten Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz nur mit einer gültigen Vignette straffrei befahren werden dürfen, benötigen Sie die Vignette auf dem Weg in viele beliebte Städte wie Zürich, Bern, Luzern oder Genf.
Ja. Die digitale Vignette ist genauso wie die Klebevignette in der gesamten Schweiz gültig. Für einige Tunnel wird zusätzlich eine gesonderte Mautgebühr benötigt.
Ja, die digitale Vignette ist auf das jeweilige Kennzeichen registriert und daran gebunden. Es gibt bei der digitalen Vignette die Möglichkeit eines einmaligen Kennzeichenwechsels, solange es sich um denselben Fahrzeughalter handelt.
Ihre digitale Vignette ist nach dem Eingang Ihrer Registrierungsbestätigung gültig, dies erfolgt in der Regel innerhalb weniger Minuten.
Die Jahresvignette ist für ein ganzes Kalenderjahr lang gültig. Die Jahresvignette ist darüber hinaus jeweils ab dem 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Die Jahresvignette 2023 ist somit vom ersten Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gültig.
Ob Ihre digitale Vignette bereits oder noch gültig ist, können Sie auf unserer Unterseite zur Gültigkeitsprüfung kostenlos überprüfen, vorausgesetzt Sie haben beim Kauf der Vignette angegeben, dass die E-Vignette öffentlich einsehbar sein soll. Insbesondere bei Fahrzeugen, welche durch mehrere Personen genutzt werden, ist daher empfohlen, die Option "öffentlich einsehbar" auszuwählen.
Fahren Sie auf den Autobahnen und den Autostraßen in der Schweiz ohne eine gültige Vignette gemäß der Vignettenpflicht, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen.
Die Geldstrafe liegt derzeit bei 200 Franken.
Zur Gültigkeitsüberprüfung der Klebevignette und der digitalen Vignette führt das BAZG an der Grenze und die Kantonspolizei im Inland stichprobenartige Kontrollen durch. Zunächst wird es keine automatisierten Kontrollen geben.
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Besonders häufig vorkommende Fragen haben wir bereits für Sie beantwortet. Schauen Sie dafür in unsere FAQ!